Sternenzelt-ABC

A

Abholzeiten und Essenszeiten

Grundsätzlich gibt es bei uns keine festen Bring- und Abholzeiten, sondern Sie sind hier innerhalb der Gruppenöffnungszeiten relativ flexibel. Im Idealfall beachten Sie hierbei die Schlafgewohnheiten Ihres Kindes und stimmen die Zeiten mit Ihrer jeweiligen Bezugserzieherin ab. Von 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr sind wir beim Mittagessen. Je nach Gruppe variieren die Zeiten für den Nachmittagsimbiss.

Grundsätzlich gilt: Essenszeiten sind keine Abholzeiten!

 

Abschiedsfeier

Am letzten Kita-Tag, bevor ein Kind in den Kindergarten wechselt, wird es mit einer kleinen Feier aus dem Sternenzelt verabschiedet. Eine Kleinigkeit zum Essen darf mitgebracht werden. Bedingungen siehe Geburtstagsfeier.

 

Aktion Mäusezähnchen

Wir sind beteiligt an der Aktion Mäusezähnchen von der Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis. Nähere Infos finden Sie

> hier

 

Ärztliche Bescheinigung Kita-Aufnahme und Impfberatung

Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung Ihres Kindes für einen täglichen Aufenthalt in der Kita sowie über die vom Gesetzgeber in § 34 Abs. 10a Infektionsschutzgesetz geforderte Impfberatung geben die Personensorgeberechtigten vor der Aufnahme des Kindes in der Kita ab. Bitte denken Sie unbedingt daran, da ohne diese Bescheinigung die Eingewöhnung nicht begonnen werden kann!

 

Ärztliche Bescheinigung nach ansteckenden Krankheiten

Wie auch in Ihrem Betreuungsvertrag unter „Belehrung gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ beschrieben, ist die Kita ein Ort, an dem sich viele Krankheitserreger sehr schnell verbreiten können. Daher möchten wir noch einmal betonen, dass es wirklich wichtig ist, dass kranke Kinder zu Hause bleiben! Vor allem das Risiko zur Ansteckung an Krankheiten wie Masern, Keuchhusten, Windpocken, Scharlach, Bindehautentzündung, Hand-Mund-Fuß-Krankheit etc. wollen wir – so gut es geht – reduzieren.

Deshalb gilt folgende Regelung: Sollte Ihr Kind Anzeichen für eine dieser Krankheiten haben, bitten wir Sie dies schnellstmöglich ärztlich abklären zu lassen. Informieren Sie uns bitte zügig (telefonisch oder gerne auch per Mail) über die Diagnose des Kinderarztes, damit wir eine Info für die anderen Eltern aushängen können.

Ihr Kind darf dann so lange nicht in die Kita kommen, bis die Erkrankung vorbei ist bzw. es nicht mehr ansteckend ist. Da dies für uns nur schwer zu beurteilen ist, brauchen wir v.a. bei den oben genannten Krankheiten eine Bescheinigung, in der Ihr Arzt bestätigt, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und die Kita wieder besuchen darf. Wir behalten uns vor auch bei anderen Krankheiten oder Krankheitsverdacht ein ärztliches Attest einzufordern.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit, um das Erkrankungsrisiko für alle möglichst gering zu halten!

B

Beitragsberechnung

Die Berechnung der monatlichen Beiträge ist abhängig vom Betreuungsumfang und der Anzahl der Kinder, die mit dem Kind zusammen in der Familie leben. Entscheidend ist hierbei die Anzahl der Kinder in der Familie, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im gleichen Haushalt leben oder gemeldet sind. Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, für die aber ggfs. Unterhalt gezahlt werden muss, werden nicht berücksichtigt.

Eine zusätzliche Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen, gibt es demnach nicht mehr. Aufgrund dieser Regelung sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen zu machen. Wird dies nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, so ist die Kita auch bei Familien mit mehreren Kindern berechtigt, den höheren Preis für eine 1-Kind-Familie abzurechnen. Die Personensorgeberechtigten geben ihre Einwilligung, dass diese Daten auch an die Stadt Sinsheim weitergeben werden können.

Bei Geburt eines weiteren Geschwisterkindes im Laufe der Kita-Zeit liegt es in der Verantwortung der Eltern die neuen Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen an die Kita weiterzugeben, da ansonsten keine Berücksichtigung bei der Beitragsberechnung erfolgen kann. Das Formular hierzu finden Sie auf der Homepage im Bereich Downloads.

 

BeKi – Bewusste Kinderernährung

Seit 2015 ist unsere Kita BeKi-zertifiziert. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung in diesem Bereich ist uns wichtig. Unsere wichtigsten pädagogischen Ziele und Ansprüche für den Bildungsbereich Ernährung sind:

  • Zusammenhänge erkennen und erleben: Die Kinder erfahren, woher die Lebensmittel kommen. Hierbei spielen v.a. unsere Hochbeete im Garten eine wichtige Rolle. Die Kinder dürfen bei deren Pflege mithelfen – säen, pflanzen, gießen… und natürlich wird am Ende auch geerntet und gegessen😉
  • Wertschätzung von Lebensmitteln: Die Kinder lernen maßvollen Umgang mit Lebensmitteln z. B. werden zunächst nur kleinere Portionen geschöpft. Dadurch lernen sie auch selbst einzuschätzen, wie viel sie essen können und wann sie satt sind.
  • Essen mit allen Sinnen: Die Kinder können bei uns in der Kita ausprobieren, wie Lebensmittel riechen und schmecken, sowohl im Kita-Garten (Hochbeete) als auch bei den gemeinsamen Mahlzeiten. Dabei lernen sie ihre eigenen Vorlieben und das genussvolle Essen kennen.
  • Selbständigkeit: Die Kinder dürfen sich selbst das Essen aus Schüsseln in ihren Teller schöpfen und sich selbst Wasser aus einem kleinen Krug einschenken – dem individuellen Entwicklungsstand entsprechend ggfs. mit Unterstützung. Die Kinder essen entsprechend selbst und werden nur da unterstützt, wo es nötig ist.
  • Vollkornprodukte und regionales Obst und Gemüse: Wir beziehen für unser Frühstück und den Nachmittagsimbiss Vollkornbrot vom Bäcker. Wir möchten unsere Kinder von klein auf an vollwertiges Brot heranführen und gewöhnen. Außerdem kaufen wir bevorzugt regionales Obst und Gemüse ein. Auch wenn die Produkte einmal „angeschlagen“ sind, gibt es noch Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Apfelbrei, Brot-Aufstrich…)

weitere Infos finden Sie >hier

C

Chick muss nicht sein!

Am besten ziehen sie Ihrem Kind für die Kita Kleidung an, die…

  • bequem ist. Ihr Kind sollte sich gut bewegen können z.B. auch im Turnraum.
  • praktisch ist. Da wir täglich sehr viele Kinder wickeln, bitten wir um möglichst praktische Kleidung. Insbesondere wenn Ihr Kind schon zur Toilette geht, ist es sinnvoll, wenn die Kleidung schnell ausgezogen werden kann…
  • auch schmutzig werden darf. Beim Essen, Malen, Basteln, Toben im Garten usw. kann die Kleidung schon einmal den einen oder anderen Fleck bekommen…

D

Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Beachtung des Ziels, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Alle erhobenen Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie sie für den Erhebungszweck benötigt werden. Im Rahmen der pädagogischen Arbeit werden auch Fotos des Kindes gemacht. Die Eltern haben das Recht auf Auskunft und Einsicht in alle personenbezogenen Daten (inkl. Fotos), die über sie und ihr Kind in der Kita vorliegen.

E

Eingewöhnung

Für Kind und Eltern ist der Übergang zur Krippe ein großer Schritt. Damit dieser Prozess so entspannt wie möglich ablaufen kann, gestaltet und plant die Bezugserzieherin die Eingewöhnungszeit mit den Eltern sorgfältig. Wir führen die Eingewöhnung in Anlehnung an das Berliner und Münchner Modell durch. Hierbei ist die Eingewöhnung in drei Phasen gegliedert.

 

1. Phase: Kennen lernen

Um Ihrem Kind die Eingewöhnungszeit zu erleichtern, kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind ins Sternenzelt. Der geeignete Zeitpunkt hierfür wird mit Ihnen persönlich vereinbart. Sie bleiben ca. 1 Stunde zusammen im Gruppenraum und nehmen danach Ihr Kind wieder mit nach Hause. Am ersten Tag besprechen Sie mit der Bezugserzieherin den Elternfragebogen zum Aufnahmegespräch. Wir bieten Ihnen außerdem an unsere Konzeption zu lesen, während die Bezugserzieherin intensiv den Kontakt zu Ihrem Kind sucht.

 

Sie unterstützen Ihr Kind beim Kennen lernen der neuen Umgebung und der Erzieherin, indem Sie Folgendes beachten:

  • Suchen Sie sich ein gemütliches Eckchen im Gruppenraum und verhalten Sie sich 

            grundsätzlich passiv.

  • Reagieren Sie auf Annäherung und Blickkontakte positiv – nehmen Sie jedoch von sich aus keinen Kontakt zum Kind auf.
  • Drängen Sie Ihr Kind nicht, sich von Ihnen zu entfernen oder etwas Bestimmtes zu machen.
  • Sie füttern und wickeln Ihr Kind. Die Erzieherin ist dabei.
  • In den ersten drei Tagen kein Trennungsversuch.

 

SIE SIND DER SICHERE HAFEN FÜR IHR KIND!

 

2. Phase: Trennungsversuch

Der erste Trennungsversuch findet frühestens am vierten Tag der Eingewöhnung statt und sollte nicht an einem Montag sein.

Kurz nach Ihrer Ankunft im Gruppenraum verabschieden Sie sich von Ihrem Kind, verlassen das Sternenzelt, bleiben jedoch erreichbar.

Die erste Trennung sollte nicht zu kurz sein, sondern zwischen 30 und 60 Minuten betragen.

Wenn Sie zurückkommen, holen Sie Ihr Kind ab. Der Tag in der Kita ist zu Ende.

In den nächsten Tagen wird die Trennungszeit verlängert.

 

3. Phase: Schlussphase

Sie bringen Ihr Kind in die Krippe und verabschieden sich.

Die Eingewöhnung ist beendet, wenn das Kind die Erzieherin als sichere Basis akzeptiert hat, z.B. das Kind protestiert gegen den Weggang der Mutter (Bindungsverhalten), lässt sich aber schnell von der Erzieherin trösten und spielt in guter Stimmung weiter.

Bleiben Sie in den folgenden Tagen jederzeit telefonisch erreichbar.

Unsere persönlichen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Eingewöhnungsphase leichter gelingt, wenn Sie sich ZEIT dafür nehmen. So geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, in vertrauter Atmosphäre eine tragfähige Beziehung zu uns Erzieherinnen aufzubauen.

 

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird einmal jährlich (von den Eltern beim Elternabend) gewählt. Seine Aufgabe ist es Anliegen und Interessen der Eltern gegenüber der Kita-Leitung und dem Träger zu vertreten. Er soll außerdem den Informationsfluss zwischen Kita und Elternschaft unterstützen und ergänzen. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Bitten haben, wenden Sie sich gerne direkt an ein Mitglied des Elternbeirats – die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage (passwortgeschützt) oder in der Kita an der großen Pinnwand im Eingangsbereich.  

 

Elternpartnerschaft

Ein wichtiger Baustein unseres Gesamtkonzepts ist die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Um ihr Elternwissen in unsere Arbeit mit einfließen zu lassen, bauen wir auf einen regen Erfahrungs- und Gedankenaustausch.

  • Telefonische Absprachen und Zusendung unserer Willkommensmappe (vor der Eingewöhnung)
  • Aufnahmegespräch (am ersten Kita-Tag)
  • Eingewöhnungsrückblicksgespräch (ca. 3 Monate nach Aufnahme in die Kita)
  • Entwicklungsgespräch (um den 2. Geburtstag des Kindes)
  • Tür- und Angelgespräche zum kontinuierlichen Austausch

Wir hoffen und wünschen uns, dass sich in einer Atmosphäre von Offenheit und Vertrauen eine aktive und konstruktive Mitarbeit der Eltern entwickelt. Vorschläge, Ideen und Kritik sind jederzeit willkommen.

F

Familienwegweiser

Der Rhein-Neckar-Kreis bietet im Bereich Frühe Hilfen bzw. Familienwegweiser zahlreiche kostenfreie Webinare für Eltern von Kindern zwischen 0 uns 3 Jahren zu spannenden Themen rund um die Elternschaft an. Die Online Kurse sind für Eltern kostenfrei.

Bei näherem Interesse können Sie sich > hier informieren.

 

Feste und Feiern

Wir feiern gerne mit Ihnen und geben Ihnen so auch die Möglichkeit das Team und andere Familien besser kennenzulernen. Nach Möglichkeit gibt es jedes Jahr folgende Veranstaltungen:

  • Muttertagsfeier
  • Sommerfest
  • Papa-Kind-Nachmittag
  • Martinsumzug/-feier
  • Adventstreffen

 

Fiebermessen

Die Personensorgeberechtigten geben im Vertragsanhang Einverständniserklärung an, ob sie damit einverstanden sind, dass ihrem Kind bei Bedarf in der Kita von einer pädagogischen Fachkraft im Ohr Fieber gemessen wird.

 

Fotos

Bei unterschiedlichen Aktivitäten und im Alltag wird in der Kindertagesstätte von den Mitarbeiter/innen fotografiert oder seltener gefilmt. Um die pädagogische Arbeit der Kita für die Eltern anschaulich zu machen, werden Fotos ausschließlich in den passwortgeschützten Bereich der Kita-Homepage gestellt. Um auch die individuelle Entwicklung ihrer Kinder für die Eltern zu dokumentieren und darzustellen, nutzt die Einrichtung entsprechendes Bildmaterial insbesondere im Rahmen des Portfolios (=Entwicklungsdokumentation in Form eines persönlichen Ordners mit Bildern und Texten). Mit Abschluss eines Betreuungsvertrages sind die Personensorgeberechtigten mit der Nutzung zu diesen genannten Zwecken einverstanden.

Möchte die Kita im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseartikel) oder zu anderen Zwecken (z.B. Konzeption der Einrichtung) Fotos von Kindern nutzen oder veröffentlichen, holt sie sich zuvor das schriftliche Einverständnis der Eltern ein.

G

Geburtstagsfeier Ihres Kindes

Der Geburtstag Ihres Kindes ist ein besonderer Tag und wird auch hier in der Kita gefeiert. Für das Geburtstagskind werden Lieder gesungen, es darf Kerzen auspusten usw. Eine Kleinigkeit zu essen rundet die Feier ab. Wenn Sie etwas dazu beitragen wollen, können Sie hierfür gerne etwas mitbringen. Sie haben die Möglichkeit Obst mitzubringen (am Stück, sodass wir es vor Ort waschen und schneiden können), Brezeln, Hefezopf o.ä. vom Bäcker (mit Zettel vom Bäcker über die Inhaltsstoffe) oder original verpackte Lebensmittel wie Kekse oder noch nicht gefrorenes Wassereis. Selbst hergestellte Kuchen o.ä. sind ebenso wie zu kühlende Lebensmittel (Eis, Joghurt usw.) nicht möglich! Bitte achten Sie darauf, dass Sie etwas mitbringen, was Kinder gut essen können😊 Alternativ besteht die Möglichkeit, dass wir auf Ihren Wunsch und gegen eine Spende von 5 Euro bei unserem regulären Wocheneinkauf etwas besorgen.

H

Haarspangen

Bitte benutzen Sie möglichst nur größere Haarspangen für Ihr Kind. Im Laufe des Kita-Alltags rutschen diese häufig aus dem Haar und liegen dann auf dem Boden oder zwischen den Spielsachen. Bei sehr kleinem Haarschmuck besteht die Gefahr, dass Ihr Kind oder andere Kinder diesen in den Mund nehmen und verschlucken oder er in die Atemwege gelangt.

 

Hand-Mund-Fuß-Krankheit

Diese Krankheit zirkuliert insbesondere in den Sommermonaten häufiger in der Kita. Sie ist sehr ansteckend, nur schwer einzudämmen und breitet sich daher in der Regel rasch aus. Häufig beginnt sie mit Fieber, Appetitlosigkeit und Halsschmerzen. Dann treten kleine rote Flecken oder die typischen Bläschen und Aphten auf. Diese befinden sich häufig im und um den Mund herum, an Handflächen und Fußsohlen. Aber auch an anderen Körperteilen (Knie, Genitalbereich…) können Bläschen auftreten. Häufig jucken oder schmerzen diese auch.

Erkrankte Kinder dürfen unsere Kita so lange nicht besuchen, bis die Bläschen ausgetrocknet sind und kein Sekret mehr austritt. Uns ist bewusst, dass wir die Ausbreitung durch diese Maßnahme nicht tatsächlich stoppen können, da es auch asymptomatische Fälle gibt und Kinder auch nach ihrer Erkrankung noch längere Zeit Viren ausscheiden können. Dennoch halten wir diese Regelung für sinnvoll. Wir reduzieren so immerhin die Viruslast in der Kita. Außerdem brauchen erkrankte Kinder aufgrund der Symptome häufig auch die intensivere Zuwendung ihrer Eltern, die wir in der Kita nicht leisten können. Daher bitten wir um das Verständnis der Eltern!

 

Homepage - Galerie

Auf unserer Homepage gibt es einen passwortgeschützten Galerie-Bereich. Hier stellen wir in unregelmäßigen Abständen Bilder ein, um den Eltern einen kleinen Eindruck vom aktuellen Gruppengeschehen zu geben. Das Passwort wird häufiger gewechselt. Nur die aktuellen Kita-Eltern erhalten dieses von uns. Neue Kita-Eltern bekommen es während der Eingewöhnung von der zuständigen Bezugserzieherin. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur die Eltern berechtigt sind diese Zugangsdaten zu besitzen und zu nutzen. Bitte geben Sie diese daher nicht an andere Personen weiter!

I

Ich-Büchlein

Das Ich-Büchlein ist ein kleines Fotobuch mit Bildern von Familienangehörigen, Haustieren, Lieblingsspielzeug oder was sonst noch für Ihr Kind wichtig ist. Gerne können Sie schon vorab Bilder dafür vorbereiten. Wenn Sie möchten, können Sie die fertig gestalteten Fotoseiten (Größe 10x15) bei uns abgeben. Das Einlaminieren und Zusammenheften zum Ringbuch übernehmen wir gegen einen Unkostenbeitrag von 3 € gerne für Sie. Natürlich ist aber auch das Mitbringen eines anderen Fotobuches (z.B. fertig gedruckt als Ringbuch mit dicken Seiten) möglich. Die Gestaltung ist Ihnen ganz freigestellt. Es ist auch keine Pflicht ein solches Ich-Büchlein mitzubringen. Für die allermeisten Kinder ist es jedoch sehr schön, wenn Sie ein eigenes Büchlein in der Gruppe haben. Sie schauen es gerne an und zeigen den Fachkräften oder den anderen Kindern Bilder von schönen Erlebnissen mit ihrer Familie usw. Ihre Bezugserzieherin wird Ihnen während der Eingewöhnung gerne zeigen, wie beliebt die Ich-Büchlein bei den Kindern sind und wie gerne sie im Kita-Alltag genutzt werden.

 

Impfberatung

Wo viele Kinder zusammenkommen, kommt es leider auch immer wieder zum Ausbruch von Infektionskrankheiten. Gegen viele dieser Krankheiten können Sie Ihr Kind impfen lassen – so schützen Sie nicht nur Ihr eigenes Kind, sondern auch Ihre Mitmenschen und sich selbst.

Bevor wir Ihr Kind in unserer Kita aufnehmen können, fordert der Gesetzgeber in §34 Abs.10a Infektionsschutzgesetz, dass wir eine schriftliche Bescheinigung darüber anfordern, dass Sie sich hinsichtlich des empfohlenen Impfschutzes für Ihr Kind ärztlich haben beraten lassen. Lassen Sie sich daher rechtzeitig im Vorfeld von Ihrem Kinderarzt beraten. Bitten Sie den Arzt mit seiner Unterschrift die Beratung auf unserem Vertragsanhang "Ärztliche Bescheinigung" zu bestätigen. Sie finden diesen bei den Downloads.

 

Infektionsschutzgesetz - Belehrung gem. §34 Abs. 5 S. 2 IfSG

Bitte beachten Sie die Vorgaben zum Verhalten bei verschiedenen Infektionen. Durch den Abschluss eines Betreuungsvertrags mit dem Sternenzelt stimmen Sie diesen Regelungen ausdrücklich zu.

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Kita besucht, kann es andere Kinder, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Kita gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (u.a. Kitas) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Kita nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Kita gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Kita für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch das Kita-Personal hilft Ihnen gerne weiter.

 

Informationsaustausch

Informationsaustausch zum Wohl des Kindes ist uns so wichtig wie Ihnen!

Teilen Sie uns deshalb bitte morgens, wenn Sie Ihr Kind in die Kita bringen, unaufgefordert mit, ob Ihr Kind schon gefrühstückt hat, seit wann es wach ist oder andere wichtige Infos für den weiteren Tagesverlauf.

 

Informationspflichten der Eltern

  • allgemein und in Bezug auf den Gesundheitszustand: Die Personensorgeberechtigten haben eine Informationspflicht gegenüber den Personen, die mit der Betreuung ihres Kindes beauftragt sind. Dies betrifft insbesondere den allgemeinen Gesundheitszustand, Entwicklungsbesonderheiten oder spezielle Eigenarten des Kindes. Außerdem sollen sich die Personensorgeberechtigten regelmäßig über die Entwicklung ihres Kindes bei den Betreuern/innen informieren.
  • bei Fernbleiben: Falls das Kind nicht zur Kindertagesstätte kommt, teilen die Personensorgeberechtigten dies rechtzeitig vorab persönlich, telefonisch oder per Mail mit.
  • bei verzögerter Abholung: Falls die Personensorgeberechtigten im Einzelfall (z.B. Stau) das Kind nicht pünktlich abholen können, so wird dies der Kita vorher rechtzeitig telefonisch mitgeteilt. Ggfs. fallen dann Mehrkosten an.
  • über Abholung durch andere abholberechtigte Personen: Falls die Personensorgeberechtigten das Kind nicht selbst abholen können, so teilen sie vorab persönlich oder telefonisch mit, wer stattdessen das Kind abholen wird. Es sind grundsätzlich nur diejenigen Personen abholberechtigt, die im Betreuungsvertrag als abholberechtigte Personen eingetragen sind und deren Ausweiskopie in der Kita vorliegt. Personen können nachträglich mit dem Formular Änderung persönlicher Daten der Kinder (abrufbar unter Downloads) als abholberechtigt eingetragen werden. Auch dann muss eine Kopie des Personalausweises mit abgegeben werden.

 

J

Jahrestermine

Sie bekommen im Dezember immer schon die Jahrestermine fürs folgende Jahr. So können Sie Schließzeiten und die Termine für Sommerfest und Co. schon rechtzeitig einplanen.

K

Kinderschutzkonzept

Nach §45 SGB VIII sind wir als Kita verpflichtet ein Kinder- bzw. Gewaltschutzkonzept zu entwickeln. Dies ist ein fortlaufender Prozess, dem wir uns angenommen haben. Gemeinsam mit allen Fachkräften entwickeln wir ein Konzept um unsere Kinder bestmöglich zu schützen und mögliche Risiken in Bezug auf die Beeinträchtigung von Kindeswohl frühzeitig zu erkennen und handeln zu können.

 

Kinder sind etwas Besonderes

Wir erkennen die Einzigartigkeit jedes Kindes und gehen respektvoll und einfühlsam mit ihm um. Eine gelungene Eingewöhnung schafft die Grundlage für Sicherheit und Geborgenheit. Aus dieser Sicherheit heraus sind die Kinder in der Lage, ihr Umfeld forschend auszuprobieren. Bei uns dürfen sich die Kinder dafür Zeit nehmen und selbständig handeln. Wir begleiten und unterstützen sie dabei und stellen geeignetes Material und eine anregende Umgebung bereit.

 

Konzeption

Unsere pädagogische Konzeption wurde im Team erarbeitet und wird regelmäßig reflektiert und aktualisiert. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an!

 

Krankheit - Regeln zum Verhalten im akuten Krankheitsfall

Die Personensorgeberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag, dass sie diese Regeln zum Verhalten im Krankheitsfall zur Kenntnis genommen haben. Sie verpflichten sich damit, diese einzuhalten.

  • Kinder, die an einer Krankheit im Sinne des §34 Infektionsschutzgesetz leiden oder bei denen der Verdacht einer solchen besteht, dürfen so lange nicht in die Kita kommen, bis der Arzt bescheinigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
  • Das Kind darf nur dann die Kita besuchen, wenn es ohne Medikamente gesund ist. D.h. keine Fieberzäpfchen, um das Kind fit für die Kita zu machen.
  • Kinder, die mehr als 38 Grad Fieber haben, dürfen nicht in die Kita kommen. Des Weiteren müssen sie mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor sie die Einrichtung wieder besuchen dürfen.
  • Kinder, die an Diarrhö (Durchfall) und/oder Erbrechen leiden, müssen mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein, bevor sie die Kita wieder besuchen dürfen.
  • Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages oder besteht der Verdacht auf eine Erkrankung (z.B. Bindehautentzündung), wird eine Fachkraft sich telefonisch mit den Sorgeberechtigten in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Diese verpflichten sich, bei Bedarf ihr erkranktes Kind so schnell wie möglich abzuholen und ggfs. beim Arzt abklären zu lassen, ob Ansteckungsgefahr besteht.
  • Zahnende Kinder dürfen, soweit sie fieberfrei sind, in die Kita kommen. Gleiches gilt für Kinder, die an einer leichten Erkältung ohne Fieber leiden.
  • Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet Erkrankungen des Kindes anzuzeigen, insbesondere Krankheiten wie z. B. Masern, Keuchhusten, Windpocken, Scharlach, Bindehautentzündung, Hand-Mund-Fuß-Krankheit etc. Zur Information der anderen Familien wird dies (natürlich in anonymer Form) am Eingang der Kita ausgehängt. Nach sämtlichen Erkrankungen kann die Kita eine ärztliche Bescheinigung von den Sorgeberechtigten verlangen, aus der hervorgeht, dass das Kind wieder gesund ist.

L

Leitbild

Geborgenheit macht stark!

Unser ausführlicheres Leitbild finden Sie >hier.

M

Masernimpfung

Bitte denken Sie daran, dass es eine Impfpflicht gibt! Diese ist geregelt im Infektionsschutzgesetz (§20 Abs. 8). Kita-Kinder müssen spätestens zum 1. Geburtstag mind. die erste Masernimpfung erhalten haben. Spätestens zum 2. Geburtstag ist auch die zweite Masernimpfung verpflichtend bei uns nachzuweisen. Planen Sie also rechtzeitig vor der Eingewöhnung bzw. vor dem zweiten Geburtstag einen Impftermin. Ohne den entsprechenden Impfnachweis darf Ihr Kind die Kita nicht besuchen!

 

Mehrstunden

Mehrstunden werden im Sternenzelt pro angefangener Stunde mit 15€ berechnet.

 

Medikamente

Dauerhafte Medikamente (z.B. bei chronischen Erkrankungen) können nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Klärung mit der Einrichtungsleitung gegeben werden. Medikamente jeder Art dürfen in der Einrichtung nur mit ärztlicher Bescheinigung und Dosierungsvorschriften verabreicht werden. Grundsätzlich verabreicht die Kita keine Medikamente bei akuten Erkrankungen. In diesem Fall sollte das Kind ohnehin zu Hause betreut werden.

 

Mitbringsel von Zuhause – bitte nicht!

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind im Alltag einen Schnuller, ein Kuscheltuch o.ä. braucht, soll dieses in der Kita bleiben. Aus verschiedenen Gründen (Hygiene, Handhabung bei der Übergabe, Schwierigkeiten bei Vergessen usw.) möchten wir nicht, dass solche für das Kind wichtigen Gegenstände täglich neu von Ihnen mitgebracht werden. Diese persönlichen Dinge können entweder direkt am Schlafplatz Ihres Kindes oder auch in der persönlichen Schublade im Wickeltisch deponiert werden.

Andere Dinge wie Spielsachen, Essen, Trinkflaschen usw. sollen nicht von Zuhause mitgebracht werden. Abgesehen von hygienischen Aspekten führt dies auch zu unnötigen Schwierigkeiten in der Gruppe, zu Neid oder sogar Streit unter den Kindern usw. Wir haben genügend Spielzeug in der Kita und auch mit Essen und Trinken werden die Kinder gut versorgt! Wir wissen, dass dies je nach Alter des Kindes manchmal zu Diskussionen zwischen Kind und Eltern führen kann. Dennoch bitten wir Sie unbedingt um Beachtung. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind dann z.B. dass das Stückchen Brezel noch vor der Kita aufgegessen wird oder dass die Puppe im Auto warten darf und mittags beim Abholen wieder dabei ist o.ä. Wenn Sie dies von Anfang an klar kommunizieren, wird das auch für Ihr Kind selbstverständlich sein😊

N

O

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

VÖ 7:30-13:30 Uhr und GT 6:45-16:30

P

Pädagogik

Wir wollen, dass sich die Kinder bei uns wohlfühlen.
Gemäß unserem Motto „Geborgenheit macht stark“ nehmen wir die Gefühle der uns anvertrauten Kinder ernst und achten ihre individuelle Persönlichkeit. Wir trauen den Kindern etwas zu und geben ihnen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu erkennen und zu erweitern. Das gibt ihnen Vertrauen in die eigene Stärke. Bei der Weiterentwicklung unserer Arbeit berücksichtigen wir gesellschaftliche Veränderungen, entwicklungspsychologische Erkenntnisse und Rückmeldungen von Eltern und Kindern. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sichern und erweitern unsere fachliche Kompetenz.

Wir haben einen geschützten Rahmen geschaffen, in dem die Kinder:

  • spielend lernen
  • Selbständigkeit einüben
  • soziales Lernen entwickeln
  • Möglichkeiten zur kreativen Auseinandersetzung
    mit verschiedenen Materialien vorfinden

Singen und Musizieren nehmen bei uns einen hohen Stellenwert ein. Wir singen mit den Kindern im Tageslauf und natürlich besonders im Morgenkreis.

 

Pädagogisches Team

Unser pädagogisches Team besteht aus Fachkräften (gem. §7 KiTaG) in Voll- und Teilzeit, Auszubildenden und PraktikantInnen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Bilder und Namen aller festen MitarbeiterInnen finden Sie auch auf unserer Homepage und im Eingangsbereich der Kita. Neues Personal und vorübergehendes Personal z.B. SchülerpraktikantInnen stellen sich Ihnen mit einem Steckbrief im Eingangsbereich der Kita vor.

 

Pflaster

Die Personensorgeberechtigten geben im Vertragsanhang Einverständniserklärung an, ob sie damit einverstanden sind, dass ihrem Kind bei Bedarf in der Kita von einer pädagogischen Fachkraft ein Pflaster aufgeklebt werden darf.

 

Portfolio

Im Sternenzelt wird für jedes Kind ein Portfolio-Ordner angelegt, in dem seine Entwicklung schriftlich und bildlich dokumentiert wird. Dieser wird über die komplette Kita-Zeit von den pädagogischen Fachkräften gepflegt und individuell gestaltet. Am Ende der Kita-Zeit wird das Portfolio an Sie und Ihr Kind übergeben. Sie erfahren darin, was Ihr Kind bei uns auf seine unverwechselbare Weise erlernt hat, womit es sich gerne beschäftigt und wie sein Kita-Alltag aussieht. Das Portfolio spiegelt Entwicklungsstationen wider, die alle Kinder durchlaufen, ebenso wie Fähigkeiten, die Ihr Kind auf besondere Weise offenbart. Die Formulierungen im Portfolio richten sich an Ihr Kind. So kann es noch lange Zeit nach der Betreuung im Sternenzelt dieses Album anschauen und stolz erkennen, was es schon gelernt und erreicht hat. Dies erzeugt Mut für seine weiteren Lernschritte. Wir wissen von vielen ehemaligen Kita-Familien, die noch Jahre nach der Zeit im Sternenzelt gerne gemeinsam das Portfolio anschauen und sich so an die wichtigen ersten Lebensjahre des Kindes erinnern und darüber freuen. Wir hoffen, dass auch Sie und Ihre Familie dadurch die Zeit im Sternenzelt in freudiger Erinnerung behalten😊

 

Putz- und Gartenaktion und andere Elternaktionen

Einmal im Jahr findet eine große Putzaktion statt. Gemeinsam mit den Eltern wird der Frühjahrsputz durchgeführt, kleinere Reparatur- oder Gartenarbeiten werden erledigt. Wir sind ein Verein und auf die Hilfe der Eltern angewiesen, darum bitten wir um rege Teilnahme. Auch bei den sonstigen Elternveranstaltungen wie Sommerfest und Co. freuen wir uns über die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Ihnen als Eltern!

 

Parken vor der Kita

Wir haben zwei gekennzeichnete Parkplätze direkt vor dem Haus links vom Eingang. Da dies zu Stoßzeiten manchmal knapp ist, dürfen Sie kurzzeitig (zum Bringen/Abholen) auch andere Flächen nutzen. Welche das sind, sehen Sie auf einem Plan, den Sie während der Eingewöhnung bekommen. Alle erlaubten Plätze sind durch rote Autos gekennzeichnet. Die Straßenverkehrsordnung ist dabei selbstverständlich jederzeit zu beachten, d.h. es darf beispielsweise nicht gegen die Fahrtrichtung am Straßenrand geparkt werden. Dies wird vom Ordnungsamt auch regelmäßig kontrolliert. Bitte parken Sie auf keinen Fall auf Parkplätzen, die anderen Firmen/Parteien zugeordnet sind, da wir uns eine angenehme Atmosphäre in der Hausgemeinschaft mit den anderen Parteien wünschen.

 

Parken während der Eingewöhnung

Alle uns zur Verfügung stehenden Plätze sind nur zum Bringen und Abholen der Kinder, also für eine kurze Parkdauer von wenigen Minuten gedacht. Wenn Sie länger in der Kita sind (z.B. während der Eingewöhnung oder einem Elterngespräch), bitten wir Sie andere Parkplätze zu benutzen z.B. im Parkhaus gegenüber oder beim Freibad.

Q

Qualitätsmanagement

Bis November 2021 waren wir offiziell nach ISO 9001:2015 QM-zertifiziert. Das bedeutet konkret: wir haben ein QM-Handbuch inkl. Formularordner entwickelt, in dem alle wichtigen Prozesse innerhalb der Kita beschrieben sind. Auch nach Beendigung der Zertifizierung bleiben in unserer Kita die erarbeiteten QM-Dokumente als Standard erhalten bzw. werden weitergeführt, ständig überarbeitet und immer wieder angepasst.

Durch konkrete Regelungen ist so sichergestellt, dass alle MitarbeiterInnen dieselben Grundlagen haben, wodurch für Kinder, Eltern und andere Kooperationspartner eine gewisse Sicherheit und Stabilität in der Zusammenarbeit stets gewährleistet bleibt.

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Rituale

Rituale finden sich überall in unserem Tagesablauf. Sie sind sehr wichtig für Kinder, damit sie sich sicher und wohlfühlen können. So werden bei uns beispielsweise Übergänge mit einem Lied begleitet, damit die Kinder wissen, was als nächstes passiert. „Wir wollen in den Garten, wir können’s kaum erwarten…“

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Schlafbedürfnisse von Krippen-Kindern

Unsere pädagogische Haltung bzw. auch der KVJS (Kommunaler Verband für Jugend und Soziales) empfiehlt einem müden Kind nicht den Schlaf zu verweigern noch dieses aus dem Tiefschlaf zu wecken. Wir haben uns diesbezüglich bei verschiedenen Quellen informiert und uns mit dem Thema beschäftigt. Besonders anschaulich ist ein Artikel der Kindheitspädagogin (M.A.) Maren Kramer. Demnach ist ausreichend Schlaf für Kinder besonders wichtig, damit sie sich gesund entwickeln können. Im Schlaf (auch im Mittagsschlaf!) finden bedeutsame Erholungs- und Lernprozesse statt. Besonders während der Tiefschlaf- und REM-Phase werden wichtige Informationen fest im Gehirn verankert und es wird so Platz für neue Entwicklungsanforderungen geschaffen. Wird ein Kind häufig aus dem Schlaf gerissen bzw. bekommt es nicht genügend Schlaf, können Schlafstörungen, Entwicklungsverzögerungen und -störungen und andere negative Folgen (z.B. ADHS ähnliche Symptome, Adipositas, …) begünstigt werden.

 

„Grundsätzlich gilt: Kinder sollten tagsüber so viel schlafen können, dass sie im Wachzustand zufrieden und an ihrer Umgebung interessiert sind.“ (KRAMER 2015, S. 9) Ein Kind, das ständig geweckt wird und dann nicht ausgeschlafen hat, ist häufig emotional instabil, weint viel, ist schnell frustriert oder aggressiv und vor allem kann es nur schlecht an den Angeboten im Kita-Alltag teilnehmen. In der Fachliteratur liest man auch immer wieder, dass Kinder in Kitas ganz andere bzw. vielfältigere Reize bekommen und verarbeiten müssen als zu Hause und daher das Schlafbedürfnis in der Kita durchaus höher sein kann.

 

Wir möchten gerne so individuell wie möglich auf die Schlafbedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen. Deshalb möchten wir ein müdes Kind (aus-)schlafen lassen. Neben den negativen Folgen für das geweckte Kind wird nämlich auch der Schlaf der anderen Kinder erheblich gestört, wenn wir ständig in den Schlafraum gehen, um ein Kind zu wecken. Deshalb haben wir entschieden, dass wir grundsätzlich kein Kind wecken. Wenn ein Kind während des Mittagsschlafes abgeholt werden soll, wecken wir es auf Ihren Wunsch, sobald Sie da sind. Damit obliegt es dann Ihrer Verantwortung, wie Sie mit Ihrem unausgeschlafenen Kind umgehen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

 

Wenn Sie mit langen Einschlafzeiten der Kinder oder langwierigen Einschlafritualen am Abend zu kämpfen haben und sich diesbezüglich gerne beraten würden, sprechen Sie uns gerne an. Falls Sie sich darüber hinaus gerne weiter mit diesem Thema beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen den Fachartikel von Maren Kramer mit dem Titel „Schlafen in der Kinderkrippe – Pädagogische Herausforderungen einer Alltagssituation“. Sie können diesen online als PDF abrufen unter dem Link:

https://www.kita-fachtexte.de/uploads/media/KiTaFT_Kramer_SchlafeninderKrippe_2015-1.pdf

 

Schmuck

Kita-Kinder sollten am besten keine Ketten um den Hals tragen. Wenn doch, sollte die Kette auf keinen Fall zu lange sein wegen Strangulationsgefahr! Auch Armkettchen oder sonstiger Schmuck sollte möglichst leicht zu öffnen sein, sodass die Kinder sich nicht verletzen, wenn sie irgendwo hängen bleiben. Wenn wir bei einem Kind Bedenken haben, behalten wir uns vor, den Schmuck in der Kita auszuziehen.

 

Schulobstprogramm

Seit September 2022 nehmen wir am EU-Schulobstprogramm teil. Das bedeutet, wir werden zusätzlich zu unserem regulären Essensangebot in mehreren Wochen des Jahres mit Bio-Obst beliefert. Dieses wird zum Großteil von der Europäischen Union bezuschusst.

 

Sonnencreme und Sonnenhut

Während der sonnigen Jahreszeit verpflichten sich die Personensorgeberechtigten ihr Kind an den relevanten Körperstellen (insbesondere Gesicht, Nacken, Arme und Beine) schon morgens vor dem Kitabesuch zuhause mit Sonnencreme einzucremen.

Die Personensorgeberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind bei Bedarf vom Kita-Personal erneut mit Sonnencreme eingecremt wird (beispielsweise bei einer zweiten Gartenzeit am Nachmittag oder zusätzlich an Bauch, Rücken und Beinen vor dem Wasserplanschen). Falls eine Allergie gegen die von der Kita verwendete Sonnencreme besteht, teilen die Eltern dies mit und verpflichten sich eine für das Kind geeignete Creme mitzubringen.

Jedes Kind sollte einen Sonnenhut haben!

 

Spaziergänge und kleinere Ausflüge

Mit Abschluss eines Betreuungsvertrages bei uns stimmen die Eltern zu, dass ihr Kind in Begleitung des Kita-Personals an gemeinsamen Spaziergängen, Spielplatzaufenthalten und kleineren Ausflügen in der näheren Umgebung teilnehmen darf.

 

Spenden

Über Spenden sind wir natürlich jederzeit dankbar. Wir haben noch viele Ideen und Anschaffungswünsche um die Kita für unsere Kinder noch schöner zu machen. Leider fehlen uns dazu häufig die finanziellen Mittel. Daher sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie uns gerne unterstützen möchten. Selbstverständlich können Sie für Ihre Zuwendungen an uns auch eine Spendenbescheinigung bekommen. Gerne können Sie uns zum Beispiel auch die Kaution, die bei Vertragsabschluss eingezogen wird, als Spende überlassen.

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Tagesablauf

Der Tagesablauf variiert je Gruppe und täglicher Betreuungszeit etwas. Während der Eingewöhnung bekommen neue Eltern den Tagesablauf ihrer jeweiligen Gruppe. Die festen Bestandteile sind: Ankommen, Frühstücken, Freispiel, gemeinsame Aktivitäten und Angebote (Bücher anschauen, Puzzeln, Malen, Basteln, Turnen, Toben, Geschichtensäckchen, Kamishibai), Morgenkreis, Garten, Turnraum, Mittagessen, ggfs. Mittagsschlaf und Nachmittagsimbiss.

 

 

Teamarbeit

Wir sind ein Team, in dem jede Einzelne Verantwortung übernimmt, sich engagiert, ihre fachlichen Fähigkeiten einbringt und damit zur Verwirklichung unserer Qualitätsziele beiträgt. Unser Team zeichnet sich durch respektvollen Umgang, offenen Meinungsaustausch und Kompromissfähigkeit aus. Die Bereitschaft zu kontinuierlicher, Ziel orientierter Fortbildung ist selbstverständlich.

 

Träger

Träger der Kita Sternenzelt ist der Verein Sternenzelt Kindertagesstätte e.V.

Der Träger unterstützt, bestärkt und fördert die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. Er trägt die Konzeption mit dem Team und schafft optimale Rahmenbedingungen. Er hat die Gesamtverantwortung für das pädagogische Konzept der Einrichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb.

 

Telefon

Festnetz: 07261-4073280

Handy VÖ-Gruppen: 0160-92480477

Handy GT-Gruppen: 0157-87035693

Mail: info@sternenzelt-sinsheim.de

 

Es kommt vor, dass wir im Kita-Alltag manchmal nicht die Möglichkeit haben ans Telefon zu gehen. Auch Störungen gibt es leider manchmal. Nutzen Sie in dringenden Fällen gerne alle Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie uns beispielsweise eine Mail mit Rückrufbitte senden, können wir diese auch im Falle einer Telefonstörung sehen.

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Verein und Vorstandschaft

Sie können jederzeit die Mitgliedschaft im Verein bei uns beantragen. Das Formular Mitgliedsantrag finden Sie hier auf der Homepage im Download-Bereich. Die aktuelle Vorstandschaft setzt sich folgendermaßen zusammen:

1. Vorstand: Peer Giemsch

Kassenwart: Roland Szabados

 

Vertrauen

Es ist wichtig, dass Sie uns vertrauen können und Ihr Kind mit einem guten Gefühl in die Kita bringen. Wir gehen jederzeit verantwortungsvoll mit diesem entgegengebrachten Vertrauen um. Es ist die Basis unserer Erziehungspartnerschaft. Nur dann kann auch Ihr Kind sich in der Kita rundum wohlfühlen.

 

Verwaltung

Die Verwaltung der Kita läuft über den Verwaltungsdienstleister fuersam GmbH mit Hauptsitz in Karlsruhe und Außenstelle in Sinsheim. Die Geschäftsführerin ist Christin Held.

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Wechselwäsche und was Ihr Kind sonst noch im Sternenzelt braucht

  • Wechselwäsche (in der Regel 1-2 Wäschesets)
  • Wetbag (=wasserfester Beutel für nasse Wäsche)
  • Matschhose und Gummistiefel
  • im Winter: Schneeanzug
  • im Frühling/Sommer: Sonnenhut
  • Hausschuhe, Stoppersocken oder Lederpuschen
  • Evtl. Kuscheltier zum Schlafen und/oder Schnuller

Zur Vermeidung von Verwechslungen kennzeichnen Sie am besten alle persönlichen Teile mit Namen! Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass wir keine Verantwortung für die mitgebrachten, persönlichen Gegenstände übernehmen können.

 

Wickeln

Das Wickeln hat bei uns einen hohen pädagogischen Stellenwert. Es ist eine Zeit, in der das Kind intensiv mit einer pädagogischen Fachkraft zusammen ist. Die Fachkraft geht mit einem Kind nach Absprache („Kommst du mit ins Bad, ich zieh dir eine frische Windel an“) zum Wickeln. Das Kind darf, wenn es ins Spiel vertieft ist, natürlich weiterspielen oder je nach Situation auch noch den Spielort wechseln, bevor es mitgeht. Nur wenn die Windel „überläuft“ oder das Kind wegen einem wunden Popo öfter gewickelt werden muss, übernimmt die pädagogische Fachkraft die Entscheidung. Bei uns ist jeden Tag eine Fachkraft fest für den morgendlichen Wickeldienst verantwortlich. Dadurch hat Sie alle Kinder aus der Gruppe „im Blick“.

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Zähneputzen

Die GT-Kinder putzen vor dem Mittagsschlaf in der Kita ihre Zähne mit fluoridfreier Zahnpasta.

 

Zecken

Die Personensorgeberechtigten geben im Vertragsanhang Einverständniserklärung an, ob sie damit einverstanden sind, dass ihrem Kind bei Bedarf in der Kita von einer pädagogischen Fachkraft eine Zecke oder ein Insekt oder dessen Rückstände entfernt werden dürfen.

 

Zubereitung von Mahlzeiten

Im Kita-Alltag gibt es immer wieder einmal Angebote, bei denen Kinder gemeinsam mit dem Kita-Personal Lebensmittel verarbeiten bzw. Mahlzeiten zubereiten. Zum Beispiel werden in der Adventszeit Weihnachtsplätzchen gebacken oder im Rahmen von BeKi frische Äpfel zu Apfelbrei verarbeitet. Mit Abschluss eines Betreuungsvertrages erlauben die Personensorgeberechtigten, dass ihr Kind in der Kita an der Zubereitung von Mahlzeiten mithelfen darf. Es darf außerdem Mahlzeiten essen, die von Zulieferern (insbesondere Mittagessen vom Caterer), vom Kita-Personal und von anderen Kindern in der Kindertagesstätte zubereitet worden sind.  

 

Zusammenarbeit mit den Eltern

Gemeinsam mit den Eltern gehen wir eine Erziehungspartnerschaft ein, bei der alle Beteiligten einander wertschätzen. Elterngespräche bieten wichtige Anregungen für die Begleitung, Unterstützung und Förderung des Kindes. Ein zielgerichteter Informationsaustausch fördert Verständnis, Vertrauen und Transparenz.

 

zu spätes Abholen

Bitte achten Sie auf die Öffnungszeiten Ihrer Gruppe bzw. auf Ihre gebuchten Betreuungszeiten. Wenn Sie zu spät zum Abholen kommen, behalten wir uns vor Ihnen 15€ zu berechnen. Sie auch "Mehrstunden".